Nicht jede medizinisch wünschenswerte Behandlung ist auch medizinisch notwendig. Diese Behandlungen erstatten die gesetzlichen Krankenkassen in der Regel nicht. Bitte erkundigen Sie sich auch als Privatpatient vorher bei Ihrer Versicherung.
Für solche Fälle biete ich Ihnen individuelle Gesundheitsleistungen an, deren Abrechnung an die GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte) angelehnt ist.
Diese sind z.B. Behandlung bzw. Entfernung von Besenreiservarizen oder kleinere kosmetische Korrekturen, wie auch spezielle Formen der Arthrosebehandlung mit Hyaluronsäure.
Für weitere Informationen sprechen Sie mich bitte an.
Chirurgie Mettmann
Praxis am Königshof
Efstathios Georgiadis
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